Schuleinschreibung

Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr schulpflichtig ist, erhalten Sie Ende Januar/ Anfang Februar ein Informationsschreiben mit allen wichtigen Informationen zur Schuleinschreibung, dem Informationsabend und der Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung.

Wann findet die Schuleinschreibung statt?

  • Mitte März (Termin folgt), nach Terminvergabe
  • Wir führen die Schulanmeldung  zu vorab vereinbarten Terminen (Uhrzeiten) durch, um Wartezeiten und Kontakte zu vermeiden.

Welche Kinder sind zum Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig?

 

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die

  • bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden.
  • im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte die Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben.
  • bereits einmal zurückgestellt wurden.

Wer muss zur Schuleinschreibung kommen?

  • Ihr Kind UND
  • ein Erziehungsberechtigter (oder ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht)

Welche Unterlagen werden bei der Schuleinschreibung benötigt?

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung (wenn bereits vorhanden)
  • Nachweis bzgl. des Masernimmunstatus (z.B. Impfbuch)
  • ggf. Scheidungsurkunde und Sorgerechtsbeschlüsse
  • Übergabebogen des Kindergartens (sofern vorhanden)
  • Pass Ihres Kindes (sofern das Kind kein EU-Bürger ist)

Was passiert bei der Schuleinschreibung?

Eine Lehrkraft

  • erfasst alle notwendigen Daten
  • erfragt relevante Besonderheiten zur Lebenssituation des Kindes
  • steht für Fragen zur Verfügung

 

Eine weitere Lehrkraft führt gleichzeitig ein sogenanntes „Screening“ mit dem Kind durch

  • hier werden schulrelevante Fähigkeiten spielerisch getestet
  • die Ergebnisse dienen als Beratungsgrundlage für eine sinnvoll genutzte Zeit bis zur Einschulung

Sollten bezüglich der Schulfähigkeit des Kindes Zweifel bestehen, wird das Kind zum sogenannten „Schulspiel“ eingeladen, das in den Tagen nach der Schuleinschreibung stattfindet.

Wie ist das Vorgehen, wenn Sie einen Gastschulantrag stellen möchten?

  • Schuleinschreibung an der Sprengelschule
  • Abgabe des Gastschulantrags an der Sprengelschule
  • Entscheidung über die Genehmigung des Gastschulantrags durch das Referat für Bildung und Sport