Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr schulpflichtig ist, erhalten Sie Ende Januar/ Anfang Februar ein Informationsschreiben mit allen wichtigen Informationen zur Schuleinschreibung, dem
Informationsabend und der Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung.
Genaue Daten sind noch nicht vorhanden.
Bitte orientieren Sie sich an den Zahlen des Vorjahres, bis exakte Daten vorliegen:
- Im Vorjahr zurückgestellt: 01.10.2012 – 30.06.2013
- Regulär schulpflichtig: 01.07.2013 –
30.09.2014
(Kinder, die zwischen dem 01.07.2014 und 30.09.2014 geboren wurden, müssen zur Schuleinschreibung erscheinen, die Erziehungsberechtigten entscheiden nach Beratung durch die Schule über die
Einschulung.)
- Vorzeitige Einschulung auf Antrag: 01.10.2014 – 31.12.2014
- Vorzeitige Einschulung auf Antrag (mit schulpsychologischem Gutachten): ab 01.01.2015
Eine Lehrkraft
- erfasst alle notwendigen Daten
- erfragt relevante Besonderheiten zur Lebenssituation des Kindes
- steht für Fragen zur Verfügung
Eine weitere Lehrkraft führt gleichzeitig (im gleichen Raum) ein sogenanntes „Screening“ mit dem Kind durch
- hier werden schulrelevante Fähigkeiten spielerisch getestet
- die Ergebnisse dienen als Beratungsgrundlage für eine sinnvoll genutzte Zeit bis zur Einschulung
Sollten bezüglich der Schulfähigkeit des Kindes Zweifel bestehen, wird das Kind zum sogenannten „Schulspiel“ eingeladen, das in den Tagen nach der Schuleinschreibung stattfindet.